Wissen, Tipps & Tricks | 20.04.2010 | daviddangel | (2) Kommentare

Auch wenn es bei Privatpersonen und kleineren Unternehmen auf Grund der dort wenigen PC-Arbeitsplätze ein Leichtes ist, die Software aktuell zu halten, ist dies bei größeren Unternehmen nicht der Fall. IT-Administratoren großer Unternehmen warten oft bewusst einige Aktualisierungsintervalle ab, bevor sie langsam ihre Software updaten. Und da auch bei diesen Updates grundsätzlich nicht die neusten Versionen verwendet werden, sind die meisten Anwendungen auch nach diesen Updates nicht wirklich auf dem neusten Stand. Kurzum: Erfahrungsgemäß sind auf PC-Arbeitsplätzen größerer Unternehmen veraltete Browser installiert. Treten bei einem SaaS-Dienst dann Probleme auf, ist die erste Prüfung immer, ob der verwendete Browser den technischen Anforderungen des SaaS-Diensts entspricht.
Zwischen den einzelnen Browsern wiederum gibt es bis auf wenige Dienste, die einen Microsoft Internet Explorer voraussetzen, keine Unterschiede. Nutzer können in der Regel frei wählen, ob sie den Internet Explorer, den Mozilla Firefox, Apples Safari oder Opera nutzen möchten. Nur SaaS-Dienste, die urhebergeschützte Inhalte verarbeiten, setzen manchmal das Betriebssystem Microsoft Windows bzw. den Microsoft Internet Explorer voraus, beispielsweise englishtown.com.
Fazit zu Web-Browsern: Nur bei urhebergeschützten Inhalten spielt der verwendete Browser manchmal eine Rolle; hier muss dann der Internet Explorer verwendet werden. Ansonsten ist der Browser frei wählbar, sollte aber aktuell sein.
Screenreader sind kleine Hilfsprogramme, die für blinde Personen den Bildschirminhalt vorlesen. Dazu verarbeiten Screenreader alle auf dem Bildschirm befindlichen Informationen und lesen diese mittels einer Sprachausgabe vor. Erfahrungsgemäß kommt es hier schnell zu Problemen, wenn Programme oder Web-Seiten sich nicht an gängige Standards halten. Bei Programmen sind dies beispielsweise unzureichende oder kryptisch beschriftete Schaltflächen. Und bei Web-Seiten kommt es zu Problemen bei tabellarisch stark verschachtelten Seiten oder Flash-Inhalten.
Auf SaaS-Dienste bezogen sind Screenreader daher Fluch und Segen zugleich. Zum Segen können SaaS-Dienste werden, wenn deren Eingabe und Ausgabe nicht über Flash-Programme erfolgt und die SaaS-Seite ein Mindestmaß der Standards umsetzt. Ist dies der Fall und der Screenreader kann den SaaS-Dienst richtig interpretieren, sind diese SaaS-Dienste für blinde Anwender oft eine hilfreiche Alternative. SaaS-Dienste können bei einigen Szenarien sogar die einzige Alternative sein. Immer dann, wenn blinde Anwender Zugang zur Software erhalten müssen, diese aber nicht Screenreader-kompatibel ist. Hier kann dann ein zwischengeschalteter SaaS-Dienst die Lösung sein.
Anders verhält es sich natürlich, wenn der SaaS-Dienst nicht kompatibel zum Screenreader ist. Erfahrungsgemäß ist dies bei SaaS-Diensten der Fall, für deren Nutzung Flash- oder andere PlugIns installiert sein müssen.
Fazit zu Screenreadern: Benötigen Anwender Screenreader, kann ein SaaS-Dienst eine Lösung sein. Und zwar immer dann, wenn die Web-Seite des SaaS-Dienst gängige Design-Regeln befolgt: kein tabellarisches Layout, Alternativtexte zu Grafiken und wenig Flash-PlugIns. Setzt die Web-Seite des SaaS-Diensts die Design-Vorgaben aber nicht um, ist eine Screenreader-Nutzung schwer möglich.
Streng genommen ist zur Nutzung von SaaS-Diensten weder JavaScript noch Ajax-Technologie notwendig. Die meisten SaaS-Seiten lassen sich auch mit ausgeschaltetem JavaScript nutzen. Ob dies in der Praxis aber sinnvoll ist, sei dahin gestellt. Denn erst JavaScript und Ajax ermöglichen viele nennenswerte Funktionen. Sei es die selbstständige Benachrichtigung bei neu eingetroffenen Nachrichten oder fälligen Terminen in SaaS-Kommunikationszentralen oder das schnelle Aktualisieren einer Anzeige in Warenwirtschaftssystemen. Ohne JavaScript und Ajax treten diese Ereignisse erst ein, wenn der Nutzer aktiv wird – der Nutzer muss die Seite dann aus eigener Initiative neu laden oder bewusst auf eine Schaltfläche klicken.
Viele Nutzer möchten JavaScript aber aus Datenschutzgründen deaktivieren. Beispielsweise um Google Analytics oder andere Analyse-Dienste zu umgehen. Möchte ein Anwender nun beides – JavaScript beim SaaS-Dienst, kein JavaScript beim regulären Surfen – kann er dies in seinem Browser vorgeben. Entweder indem er in den Browser-Einstellungen einstellt, JavaScript nur bei bestimmten Internet-Seiten zu erlauben. Oder indem er dazu geschaffene Browser-PlugIns installiert: beispielsweise NoScript für den Firefox.
Fazit für die JavaScript-Nutzung: Da sich die meisten SaaS-Seiten nur mit eingeschaltetem JavaScript sinnvoll bedienen lassen, sollte JavaScript für diese Seiten auf alle Fälle erlaubt sein. Möchten Anwender aber auf anderen Seiten JavaScript deaktivieren, so können sie dies über die Browser-Einstellungen bzw. über nachzuinstallierende PlugIns tun.
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Tags: browser , screenreader , saas
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1.
tobi
meint am 20.04.2010 15:07:09 |
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2.
daviddangel
meint am 21.04.2010 08:22:20 |
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